Zum Inhalt

Grundinformation Problem der geschlossenen Fonds

In den Jahren ab 2002 haben insbesondere österreichische Banken ihren langjährigen Kunden Unternehmensbeteiligungen an Schiffen und Immobilien unter der Bezeichnung -Geschlossene Fonds- vermittelt; als sicher und ertragreich - oft als Pensionsvorsorge.

Diese Beteiligungen wurden von deutschen Initiatoren - wie MPC, HCI, Dr. Peters und anderen - für den österreichischen Markt konzipiert und von Banken gegen Provision an die Kunden vermittelt. Heute stehen so manche Fonds unter Wasser und fordern die Anleger auf, in der Vergangenheit erhaltene Ausschüttungen zur Abwendung einer Insolvenz zurückzuzahlen. Es wird mit Inkassobüros, Klagen und Zwangsvollstreckung gedroht.

Konstruktion der Fonds

Erst durch diese Überraschung erkennen viele Anleger, was ihnen da vermittelt worden war und sehen sich von den Banken in wesentlichen Punkten falsch informiert bzw. in Irrtum geführt:

  • Es wurden jährliche Ausschüttungen von 7 Prozent und mehr zugesagt. Es wurde verschwiegen, dass diese Ausschüttungen nicht aus den Gewinnen, sondern aus dem eingebrachten Kapital finanziert wurden und daher von der Gesellschaft auch rückforderbar sind.
  • Es wurden Laufzeiten von 10 oder mehr Jahren zugesagt - in Wahrheit kann man nach dieser Frist erstmals kündigen und die endgültige Auszahlung von Kapital zieht sich über Monate bis Jahre hin.
  • Die Modellrechnungen der Fonds zeigen - so sagen Sachverständige - dass der prognostizierte -Erfolg- nur bei optimalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (wenn überhaupt) zu erzielen war; Rahmenbedingungen, die man aber realistischer Weise so nicht hätte annehmen dürfen. Die Banken haben diese Rechnungen entweder nicht geprüft oder wissentlich diese Gefahren den Kunden verschwiegen.
  • Die Modellrechnungen enthalten - für Sachverständige unerklärbar - extrem hohe Weichkosten; das sind Ausgabenpositionen für Vermarktung, Fremdfinanzierung, Verwaltung und ähnliches. Wer hätte diese Fonds gezeichnet, wenn man ihm klar dargelegt hätte, dass bis zu 21 Prozent des Kapitals für solche Kosten verpuffen.
  • Es ist davon auszugehen, dass die Banken neben hohen Agios (5 Prozent) beim Kauf im Innenverhältnis auch hohe Provisionen empfangen haben, über die sie nicht aufgeklärt haben.
  • Sachverständige sehen in diesen Produkten ein besonders hohes Risiko - höher als etwa bei Einzelaktien, Aktien- oder (offenen) Immobilienfonds.

Darauf und auf die Besonderheiten einer solchen Unternehmensbeteiligung wurden die Kunden nicht hingewiesen. Daraus ergeben sich Ansprüche auf Schadenersatz gegen Vermittler, die diese Aufklärungen unterlassen haben.

Ansprüche auf Schadenersatz verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Wann dieser Zeitpunkt im individuellen Fall vorliegt, hängt vom konkreten Fall ab; aber auch die Judikatur dazu ist noch nicht klar. Wir gehen davon aus, dass die Kenntnis von Schaden und Schädiger frühestens mit der Rückforderung von Ausschüttungen anzunehmen ist. Wir können aber keine Haftung übernehmen, wenn sich letztlich eine andere Rechtsansicht durchsetzen sollte.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

OGH: Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, unzulässig

OGH: Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die UNIQA Österreich Versicherungen AG wegen deren Klauseln geklagt, die die Möglichkeit, den Schadenfreibonus zu bekommen an eine elektronische Kommunikation knüpfen. Der OGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen, gab dem VKI somit Recht und erklärte die eingeklagten Klauseln für unzulässig.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Mit dem „Günstiger-Strom-Gesetz“ wurde ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz erlassen, das umfassende Neuerungen für den österreichischen Strommarkt beinhaltet. Das ElWG ist in weiten Teilen seit dem 24. Dezember 2025 in Kraft. Einzelne Bestimmungen (etwa der Sozialtarif) treten im Laufe des Jahres 2026 in Kraft.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang